Meldepflicht

Washingtoner Artenschutzabkommen / CITES

 

Was ist das Washingtoner Artenschutzabkommen / CITES?

Das Washingtoner Artenschutzabkommen / CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), ist ein Abkommen, welches das internationale Handeln mit gefährdeten Arten, freilebender Tiere und Pflanzen und ihrer Produkte regelt. Alle Tier- und Pflanzenarten, die auf den Anhängen I (A) und II (B) stehen, müssen beim Amt angemeldet werden. Auf Anhang III (C) regulieren nur einige Staaten das Handeln und somit die Meldepflicht.

 

Meldepflicht

 

Muss ich meine Pelomedusenschildkröte anmelden?

Nein, zur Zeit besteht keine Meldepflicht von Pelomedusenschildkröten, da sie derzeit nicht unter das Washingtoner Artenschutzabkommen / CITES als geschützte Art fallen.

Dies kann sich aber jederzeit ändern. Deshalb gelegentlich folgende Website aufsuchen:

Welche Schildkröten / Tierarten gemeldet werden müssen, erfahren Sie hier!

 

Wo muss ich meine Pelomedusenschildkröte anmelden, falls eine Meldepflicht besteht?

Ihre Schildkröte müssen Sie, falls eine Meldepflicht besteht, bei Ihrem zuständigen Amt anmelden. Meistens ist das die Naturschutz- und Artenschutzbehörde, das Umweltamt oder die Untere Landschaftsbehörde.

Stadt Dortmund

Weitere Meldebehörden

 

Warum muss ich meine Schildkröte melden?

Wenn Ihre Schildkröte meldepflichtig ist und Sie sie nicht melden, halten Sie sie illegal. Dies ist strafbar.

Bei Verstoß gegen das Artenschutzgesetz kann die zuständige Artenschutzbehörde Ihre Schildkröte beschlagnahmen und in einem Tierheim oder in einer Auffangstation unterbringen.

 

Fotodokumentation

 

Was ist eine Fotodokumentation und warum muss ich diese machen?

Für eine Fotodokumentation legt man die Schildkröte auf Zentimeter-Karopapier. Dann fotografiert man Bauch- und Rückenpanzer. Bei artengeschützten Tieren (CITES Anhang A) ist die Fotodokumentation Bestandteil der Papiere des Tieres. Es ist genau vorgeschrieben, in welchen Abständen sie zu erstellen ist. Bei Schildkröten, die unter CITES Anhang B (WA II) fallen, und bei allen anderen Tieren, ist die Fotodokumentation fakultativ. Es ist aber empfehlenswert, dennoch für jedes Tier eine zu erstellen, und zwar als Besitzbeweis im Fall von Diebstahl oder Entlaufen des Tieres.

 

Herkunftsnachweis

 

Was ist ein Herkunftsnachweis?

Wie der Name schon sagt, ist der Herkunftsnachweis, ein Nachweis darüber, woher das Tier stammt. Angaben wie Art, Größe, Alter, Geschlecht, Vorbesitzer und der neue Besitzer sowie beide Unterschriften sind auf ihm dokumentiert.

 

Und wofür benötige ich ihn?

Ein Herkunftsnachweis für Pelomedusenschildkröten ist nicht erforderlich, dennoch stelle ich bei Abgabe eines Tieres oder einer Nachzucht einen aus, da ich nicht weiß, was die Behörden in Zukunft unternehmen.

Ein Herkunftsnachweis, der Kaufbeleg, Tierarztrechnungen sowie alle anderen Unterlagen, welche die Haltung Ihrer Schildkröte vor der eventuellen Anmeldung belegt, können unter Umständen irgendwann die eventuelle Anmeldung von Pelomedusenschildkröten vereinfachen. Deshalb sollten Sie diese sicher verwahren.

Hier geht es zu einer Vorlage für einen Herkunftsnachweis.